Kommunale Wärmeplanung in Gomadingen
KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG
Wärmeplanung für heute – nachhaltig heizen für morgen!
Steigende Energiepreise, die CO₂-Bepreisung und der Klimaschutz machen nachhaltige Heizlösungen und effiziente Warmwasseraufbereitung unverzichtbar. Ein Anschluss an ein kommunales Wärmenetz ist dabei eine besonders effektive Option, auch dank attraktiver Fördermittel.
Die Umsetzung wird jedoch erst wirtschaftlich, wenn sich ausreichend viele Eigentümerinnen und Eigentümer für den Anschluss entscheiden.
Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind wichtige Änderungen im Energiebereich in Kraft getreten, die vor allem für Gebäudeeigentümer und Bauherren relevant sind. So müssen beispielsweise Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer bestehende Heizungen tauschen möchte, hat noch etwas mehr Zeit, um auf erneuerbare Energien umzustellen.
Klimafreundliche Wärme für die Gemeinde Gomadingen
Gomadingen plant Wärme neu: Klimafreundliche Wärme ist ein Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft. Mit einer klugen Wärmeplanung können Gemeinden lokale Energien besser nutzen, CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig Kosten sparen.
Wärmenetze bieten dabei eine besonders gute Lösung: Sie nutzen erneuerbare Energien effizient und sorgen für eine saubere, verlässliche Wärmeversorgung.
Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern steigert auch die Lebensqualität und macht die Kommune fit für die Zukunft.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Analyse des Bestands und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
Entwicklung von Szenarien zur Deckung des künftigen Wärmebedarfs
Ausarbeitung von Maßnahmen der kommunalen Wärmewende
Wie sieht der weitere Terminplan aus?
1. Quartal 2025, Bestandsaufnahme:
Welcher Wärmebedarf besteht? Wie sieht die Versorgungsstruktur aus?
Was Sie schon immer über die kommunale Wärmeplanung wissen wollten:
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Ein kommunaler Wärmeplan dient als Grundlage für die Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dabei werden Strategien und Konzepte erstellt, die auf die spezifischen lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind, da Wärme – anders als Strom – schwerer zu transportieren ist.
Um den Wärmeplan zu erstellen, nutzen Kommunen die erforderlichen Planungsdaten, beauftragen Studien, beziehen lokale Interessengruppen ein und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen.
Ein Wärmeplan ist dabei ein unverbindlicher Wegweiser: Die darin enthaltenen Analysen und Empfehlungen sind Orientierungshilfen für zukünftige Entscheidungen.
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In der kommunalen Wärmeplanung gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die Entscheidungen beeinflussen können. Einige der wichtigsten sind:
Art und Maß der bestehenden Bebauung
geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau
Eigentümerstrukturen der Gebäude
aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger
nutzbare Wärmequellen
bestehende Wärmenetze
aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
Topografie
Diese Faktoren können je nach Standort und spezifischen lokalen Gegebenheiten variieren und interagieren oft miteinander, was komplexe Entscheidungsprozesse in der kommunalen Wärmeplanung zur Folge hat.
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Es gibt keine Pflicht zum Austausch einer fossil betriebenen Heizung, weder durch die kommunale Wärmeplanung noch durch das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG). Es ist auch weiterhin möglich eine fossil betriebene Heizung einzubauen. Allerdings sollten folgende Regelungen des Gebäudeenergiengesetzes 2024 beachtet werden.
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.Gas- und Ölheizungen dürfen bis zum Inkrafttreten der 65%-Regel (spätestens 01.07.2028) eingebaut werden
Ab 2029: Mindestens 15% der erzeugten Wärme müssen aus Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff stammen, ab 2035 30% und ab 2040 60%
Diese Vorgaben entfallen nur, wenn ein der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzanschluss aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweils dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Wenn das Netz nicht realisiert wird, müssen Eigentümer innerhalb von drei Jahren alternative Lösungen umsetzen wie z.B. eine Hybridheizung durch Nachrüstung einer Wärmepumpe
Ausnahmen: Die 65%-Regel gilt nicht für Heizungen, die vor dem 19.04.2023 beauftragt und bis zum 18.10.2024 eingebaut werden
Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden
Biomasse bleibt als alleinige oder hybride Technologie auch im Neubau möglich
Das generelle Ende fossiler Heizstoffe ist für den 31.12.2044 vorgesehen. Zudem ist mit steigenden CO₂-Preisen zu rechnen, was fossile Heizungen teurer macht und ein Investitionsrisiko darstellt. Eine nachhaltige Heizungswahl empfiehlt sich daher dringend.
Es empfiehlt sich also, frühzeitig über ein passendes Heizungssystem nachzudenken. Setzen Sie sich rechtzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander.
Unsere Beratungsangebote können dabei helfen.
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Grundsätzlich können alle Gebäude an die Fernwärme angeschlossen werden. Dies ist meist technisch machbar, da Bestandsgebäude in der Regel bereits Anschlüsse für Wasser, Gas oder Strom haben. Allerdings erfordert die Verlegung von Fernwärmeleitungen eine offene Bauweise, was mit einem höheren Aufwand verbunden ist.
Optimal sind kurze Anschlusswege von der Straße bis zum Gebäude. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn das Gebäude über eine zentrale Wärmeversorgung verfügt, um den Installationsaufwand im Inneren gering zu halten.
Um Ressourcen effizient zu nutzen, sollten auch Gebäude, die an die Fernwärme angeschlossen werden, energetisch saniert werden. Das hat gleich mehrere Vorteile: Ihr Energieverbrauch sinkt und damit auch Ihre Heizkosten.
Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, um Ihre Sanierungsmaßnahmen optimal zu planen!
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Mit der Einteilung in ein Eignungsgebiet für Fernwärme besteht kein Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme.
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Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung zum Anschluss an die Fernwärme.
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Nein, diese Gebiete weisen lediglich Eignungsgebiete auf welche keine rechtlichen Folgen für die Eigentümerinnen und Eigentümer nach sich ziehen.
Sie haben noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben, unterstützen wir Sie gerne unter der folgenden Telefonnummer oder über das Kontaktformular:
T: 07121 14 325 71