Anfang September 2023 wurde das Gebäude-Energie-Gesetz GEG („Heizungsgesetz“) beschlossen - im Fokus steht dabei klar das Heizen mit und durch erneuerbare Energien. Im GEG werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie zukunftsfähige Heizungen aussehen, damit die Wärmewende gelingen kann. Dabei kommen nicht nur Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen infrage, auch andere Optionen wie Nahwärmenetze werden im Gesetz berücksichtigt.
Aber wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und wie setzt man die Vorgaben um? Nach wie vor herrscht Unsicherheit, auch was die Zusammenhänge von GEG und BEG betrifft. Neue Geltungsanforderungen, Vorschriften, Klauseln und Details wie Übergangsfristen haben große Verunsicherung bei der Bevölkerung hervorgerufen.
Grund genug, hier für Transparenz und Aufklärung bei allen zu sorgen, die ein Eigenheim besitzen. Deshalb lädt die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen am Mittwoch, 19.06.2024 um 18:00 h in den Großen Sitzungssaal des Rathauses Bad Urach ein. Der Energieberater Patrick Staudenrauß wird vor Ort sein, um über das Gebäude-Energie-Gesetz GEG und die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) zu informieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erläutern.
Bei der Vortragsveranstaltung wird es auch Gelegenheit geben, individuelle Fragen aus dem interessierten Publikum zu behandeln.
Der Eintritt ist frei!
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0 71 21-14 32 571 oder per eMail an info@klimaschutzagentur-reutlingen.de an.